Storno- und Rückerstattungsinformationen
im Zusammenhang mit COVID-19
Um den Gästen eine Absicherung bei ihren Vorausbuchungen in dieser ungewissen Zeit zu bieten, hat die
Aletsch Bahnen AG ihre Storno- und Rückerstattungsbedingungen für das Winterangebot 2020/2021
aufgrund von Covid-19 angepasst.:
Rückerstattung/Stornierung Skipässe (4h-Karte, Tageskarten, Mehrtageskarten):
Voraussetzungen für eine Rückerstattung bzw. Stornierung von Skipässen im Zusammenhang von
COVID-19 sind:
- Angeordnete Betriebseinstellung der Sportanlagen durch den Bund oder Kanton
- Einreiseverbot in die Schweiz, Reisewarnung für die Schweiz
- Im Falle einer ärztlich bestätigten Erkrankung an COVID-19
A) Behördliche Anordnung vor Leistungsbezug (unbenutzte Karte):
Wenn zum Zeitpunkt des Eintritts der Gültigkeit eine behördliche Anordnung im Zusammenhang mit
Pandemie ausgesprochen wird, dann erhält der Gast 100 % des Kaufpreises, abzüglich einer
Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- pro Person zurück, insofern die Gültigkeit des erworbenen
Produktes in den Zeitraum der oben erwähnten Eintrittsfälle fällt.
A) Behördliche Anordnung während der Gültigkeit des Skipasses (Karte teilweise benutzt):
Wahltageskarten, Punktekarten:
Bei einer angeordneten Betriebseinstellung unserer Sportanlagen durch Bund oder Kanton aufgrund von
COVID-19 wird die Gültigkeit der Wahltages- und Punktekarten um eine Wintersaison verlängert.
Rückerstattungsmodell Saisonabonnemente/Jahresabonnemente 2020/2021:
Bei einer angeordneten Betriebseinstellung unserer Sportanlagen durch Bund oder Kanton aufgrund von
COVID-19 wird am Ende der Wintersaison 2020/2021 eine Rückerstattung gemäss nachstehender Tabelle
gewährt:
Anzahl geschlossene Tage | Rückerstattungssatz |
0 – 19 Tage | 0 % |
20 – 45 Tage | 15 % |
46 – 65 Tage | 30 % |
66 – 85 Tage | 45 % |
86 – 105 Tage | 60 % |
> 105 Tage | Gutschein für Saisonabonnement |
- Voraussetzung für eine Rückerstattung in oben erwähnter Form ist eine angeordnete
Betriebseinstellung der Sportanlagen durch den Bund oder Kanton.
- Die Rückerstattung bis 105 Tage erfolgt in Geldform. Es wird eine Bearbeitungsgebühr pro
Abonnement von CHF 20.- erhoben.
- Sind die Sportanlagen mehr als 105 Tage geschlossen, erhält der Kunde einen persönlichen
Gutschein für ein neues Saisonabonnement. Der Gutschein ist 2 Jahre gültig. Die oben erwähnten
Rückerstattungssätze beziehen sich bei der Jahreskarte Aletsch ausschliesslich auf die Wintersaison bzw. deren Winteranteil.
- Diese Regelung gilt nicht für Spezial-Saisonabonnemente (vergünstigte Tarife).
- Rückerstattungsanträge bedürfen der schriftlichen Form und sind bis spätestens 30.04.2021
einzureichen.